Hausratversicherung
Wovor schützt eine
Hausratversicherung?
Eine Hausratversicherung
schützt Sie grundsätzlich vor den Folgen von
Dies sind zum Beispiel Schäden
durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder mit diesen Ereignissen zusammenhängende
Schäden, die durch Rauch, Ruß oder Löschwasser verursacht werden.
Hierzu zählen auch Schäden auf
Grund einer räuberischen Erpressung, Beschädigungen in den versicherten Räumen
nach einem Einbruch sowie die anschließend meist erforderlichen Kosten für die
Änderung von Tür- und Fensterschlössern.
Versichert sind Schäden durch
bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zum Beispiel auch aus Wasch- und
Geschirrspülmaschinen.
Ein Sturm liegt immer dann vor,
wenn die Windstärke 8 erreicht oder überschritten wird.
Highlights am Markt
Über diesen Standardschutz
hinaus bietet Ihnen einige Gesellschaften einige Besonderheiten, die nicht
selbstverständlich sind: Die durch Gewitter an elektrischen Geräten
verursachten
Überspannungsschäden
sind bis zu 5 % der
Hausrat- Versicherungssumme mitversichert. Bei der zunehmenden Technisierung
unserer Haushalte ist dies eine sinnvolle Ergänzung Ihres Versicherungsschutzes.
Wenn auf Grund starker Witterungsniederschläge zum Beispiel Regen durch
einen Tür- oder Fensterspalt unmittelbar in die Wohnung eindringt, sind die
dadurch entstehenden Schäden bis zu einer Höhe von 5.000 EUR versichert. Bei der
Entschädigung wird ein
Selbstbehalt von 500 EUR berücksichtigt. Überschwemmungen auf Grund von
Gewässerausuferungen und Grundwasseranstieg sind ebenso wie Rückstauschäden
jeder Art nicht vom Versicherungsschutz erfasst. Diebstahl aus verschlossenen
Kfz innerhalb Deutschlands ist bis 1 %der Versicherungssumme, max. bis 500
EUR mitversichert. Die Kosten einer Rückreise aus dem Urlaub wegen eines
erheblichen Versicherungsfalls werden bis zu 2 % der Versicherungssumme
erstattet.
Datenrettungskosten
werden bis 1.000 EUR
übernommen. Wasserschäden durch auslaufende Aquarien und Wasserbetten
sind ebenfalls mitver-sichert. Sollte Ihre Wohnung auf Grund eines versicherten
Schadens so schwer beschädigt sein, dass sie nicht mehr bewohnbar ist, bezahlt
Ihnen die Gesellschaft die Kosten für den Transport und die Lage rund des
Hausrats sowie die Kosten für einen Hotelaufenthalt bis zu einem
Jahr. Die Entschädigung der Hotelkosten ist je Tag begrenzt.
Glasversicherung
Scherben
bringen nicht nur Glück
Die Verglasungen Ihrer Wohnung
oder Ihres Hauses sind nicht über Ihre Hausratversicherung gegen Glasbruch
versichert. Mit einer Glasversicherung lösen Sie dieses Problem. Versichert
gegen Bruchschäden sind Gebäude- und Mobiliarverglasungen, selbstverständlich
auch Mehrscheibenisolierverglasungen (z. B. Thermopane). Gebäudeverglasungen
sind z. B.
Glasscheiben von Fenstern, Türen
oder Dächern. Zur Mobiliarverglasung gehören z. B. Glasscheiben von Bildern und
Schränken sowie Spiegel und Glasplatten.
Highlights am Markt:
Glasbruch von Aquarien,
Terrarien sowie von Glaskeramik-Kochflächen sind ohne Mehrbeitrag mitversichert.
Hinweis: Alle Angaben sind allgemein
gehalten und ersetzen keine individuelle (auf den persönlichen Bedarf
zugeschnittene professionelle) Beratung durch FBS!