Hausratversicherung

Wovor schützt eine Hausratversicherung?

Eine Hausratversicherung schützt Sie grundsätzlich vor den Folgen von

  • Feuerschäden

Dies sind zum Beispiel Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder mit diesen Ereignissen zusammenhängende Schäden, die durch Rauch, Ruß oder Löschwasser verursacht werden.

  • Einbruchdiebstahl-, Raub- und Vandalismusschäden

Hierzu zählen auch Schäden auf Grund einer räuberischen Erpressung, Beschädigungen in den versicherten Räumen nach einem Einbruch sowie die anschließend meist erforderlichen Kosten für die Änderung von Tür- und Fensterschlössern.

  • Leitungswasserschäden

Versichert sind Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zum Beispiel auch aus Wasch- und Geschirrspülmaschinen.

  • Sturm- und Hagelschäden

Ein Sturm liegt immer dann vor, wenn die Windstärke 8 erreicht oder überschritten wird.

Highlights am Markt

Über diesen Standardschutz hinaus bietet Ihnen einige Gesellschaften einige Besonderheiten, die nicht selbstverständlich sind:  Die durch Gewitter an elektrischen Geräten verursachten

Überspannungsschäden sind bis zu 5 % der Hausrat- Versicherungssumme mitversichert. Bei der zunehmenden Technisierung unserer Haushalte ist dies eine sinnvolle Ergänzung Ihres Versicherungsschutzes.  Wenn auf Grund starker Witterungsniederschläge zum Beispiel Regen durch einen Tür- oder Fensterspalt unmittelbar in die Wohnung eindringt, sind die dadurch entstehenden Schäden bis zu einer Höhe von 5.000 EUR versichert. Bei der

Entschädigung wird ein Selbstbehalt von 500 EUR berücksichtigt. Überschwemmungen auf Grund von Gewässerausuferungen und Grundwasseranstieg sind ebenso wie Rückstauschäden jeder Art nicht vom Versicherungsschutz erfasst. Diebstahl aus verschlossenen Kfz innerhalb Deutschlands ist bis 1 %der Versicherungssumme, max. bis 500 EUR mitversichert. Die Kosten einer Rückreise aus dem Urlaub wegen eines erheblichen Versicherungsfalls werden bis zu 2 % der Versicherungssumme erstattet.

Datenrettungskosten werden bis 1.000 EUR übernommen. Wasserschäden durch auslaufende Aquarien und Wasserbetten sind ebenfalls mitver-sichert. Sollte Ihre Wohnung auf Grund eines versicherten Schadens so schwer beschädigt sein, dass sie nicht mehr bewohnbar ist, bezahlt Ihnen die Gesellschaft die Kosten für den Transport und die Lage rund des Hausrats sowie die Kosten für einen Hotelaufenthalt bis zu einem Jahr. Die Entschädigung der Hotelkosten ist je Tag begrenzt.

Glasversicherung

Scherben bringen nicht nur Glück

Die Verglasungen Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses sind nicht über Ihre Hausratversicherung gegen Glasbruch versichert. Mit einer Glasversicherung lösen Sie dieses Problem. Versichert gegen Bruchschäden sind Gebäude- und Mobiliarverglasungen, selbstverständlich auch Mehrscheibenisolierverglasungen (z. B. Thermopane). Gebäudeverglasungen sind z. B.

Glasscheiben von Fenstern, Türen oder Dächern. Zur Mobiliarverglasung gehören z. B. Glasscheiben von Bildern und Schränken sowie Spiegel und Glasplatten.

Highlights am Markt:

Glasbruch von Aquarien, Terrarien sowie von Glaskeramik-Kochflächen sind ohne Mehrbeitrag mitversichert.

 

Hinweis:  Alle Angaben sind allgemein gehalten und ersetzen keine individuelle (auf den persönlichen Bedarf zugeschnittene professionelle) Beratung durch FBS!

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