Berufsunfähigkeitsversicherung                                                                                                             
	
	
	
Berufsunfähigkeit - das unterschätze 
	Risiko
	Für wen ist das wichtig?
	Berufsunfähigkeit ist zu einem privaten 
Lebensrisiko geworden. Wer durch Krankheit (90 % aller Ursachen) oder Unfall 
seine Arbeitskraft verliert, steht oft vor dem Nichts. Vorsorgebedarf ist für 
alle gesunden Personen, beim Auszubildenden angefangen, gegeben, damit z. B. die 
eigene Versorgung und die der Familie nicht gefährdet ist. Nach Maßgabe der 
gewünschten und im Rahmen des Versicherungsschutzes möglichen Leistungen bieten 
sich unterschiedliche finanzielle Absicherungen des Berufsunfähigkeitsrisikos 
an.
	Beschreibung
	Wird die versicherte Person vor Ablauf der 
Versicherungsdauer berufsunfähig, ergibt sich Folgendes:
	
		- Eine Berufsunfähigkeitsrente, die im Falle der Berufsunfähigkeit 
	längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer gezahlt wird. 
 
		- Zahlung einer einmaligen Übergangshilfe im Berufsunfähigkeitsfall. 
	Die Höhe der Übergangshilfe ist an die vereinbarte Rentenhöhe der 
	Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt und beträgt sechs Monatsrenten.
 
	
	Bei Eintritt bestimmter Ereignisse innerhalb 
vorgegebener Grenzen haben die Versicherten ein Recht auf Nachversicherungsgarantie. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz 
ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden kann.
	Weitere Vorteile:
	
		- Verzicht auf 
	die Möglichkeit der abstrakten Verweisung für Berufstätige 
		
 
		- Keine Verpflichtung zu Umschulung 
 
		- Weltgeltung 
 
		- 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit. 
 
		- uvm.  
 
	
	Steuerliche Behandlung
	Die BU -Renten werden nur mit dem 
Ertragsanteil für abgekürzte Leibrenten besteuert.
	
	
	
	Hinweis:  Alle Angaben sind allgemein 
	gehalten und ersetzen keine individuelle (auf den persönlichen Bedarf 
	zugeschnittene professionelle) Beratung durch FBS!