Kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall
	Für wen ist das wichtig?
	Der Klassiker unter den Vorsorgeprodukten, 
der den Sofortschutz für die Hinterbliebenen mit der Vorsorge für das Alter 
verbindet, und zwar unabhängig von der nicht vorhersehbaren demographischen 
Entwicklung. Angesprochen sind insbesondere Familien, Selbstständige und 
Alleinerziehende, aber auch alle Personen, die zurzeit oder zukünftig die 
Sicherung oder Tilgung von Darlehen und Hypotheken planen.
	Beschreibung
	Die Versicherungssumme wird gezahlt, wenn 
die versicherte Person während der Versicherungsdauer stirbt oder den Ablauf der 
Versicherung erlebt.
	Überschussbeteiligung
	Flexible Gestaltungsmöglichkeiten der 
Überschussverwendung:
	
		- Erlebensfallbonus 
 
		- Bonus 
 
		- verzinsliche Ansammlung 
 
		- Fondsanlage
 
	
	Für Verträge nach dem 
Vermögensbildungsgesetz sind als Überschussverwendung nur Bonus (obligatorisch) 
oder verzinsliche Ansammlung möglich.
	Steuerliche Behandlung
	Die Erträge (= Ablaufleistung minus Summe 
der Beiträge) bei Ablauf der Versicherung werden zu 50 % besteuert, wenn:
	
		- die Laufzeit mindestens 12 Jahre betrug 
 
		- die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgte
 
	
	Ansonsten werden die Erträge zu 100 % 
besteuert.
	 
	
	Hinweis:  Alle Angaben sind allgemein 
	gehalten und ersetzen keine individuelle (auf den persönlichen Bedarf 
	zugeschnittene professionelle) Beratung durch FBS!