|
|
|
|
Rentenversicherung nach dem Altersvermögensgesetz – Riester Rente
Für wen ist das wichtig?
Grundsätzlich erhält jeder die staatliche
Förderung der Riester - Rente, der in der gesetzlichen Rentenversicherung
pflichtversichert ist. Im Einzelnen sieht das so aus:
Anspruch
haben: |
Keinen
Anspruch haben: |
- Arbeitnehmer
und Auszubildende
- Wehr- und
Zivildienstleistende
- Bestimmte
Selbstständige (z. B. Handwerker), wenn sie
sozialversicherungspflichtig sind
- Bezieher von
Arbeitslosengeld II
- Personen in
der Zeit, für die Kindererziehungszeiten anzurechnen sind (drei
Jahre je Kind)
- Pflegepersonen und geringfügig Beschäftigte, die auf die
Versicherungsfreiheit verzichtet haben
- Pflichtversicherte der Altersversicherung der Landwirte
- Empfänger von
Besoldung und Amtsbezügen wie Beamte, Richter, Soldaten und Minister
- Beschäftigte,
die wie Beamte behandelt werden, z. B. von Körperschaften, Anstalten
des öffentlichen Rechts, Lehrer und Erzieher an nicht öffentlichen
Schulen
- Ehepartner,
deren Partner zu dem begünstigten
|
- Selbstständige, sofern sie nicht in der gesetzlichen
Rentenversicherung pflichtversichert sind
- Beschäftigte,
die noch in einer Zusatzversicherung pflichtversichert sind, welche
die Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgleicht
- Personen, die
freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind
- Rentner
- Geringfügig
Beschäftigte, die versicherungsfrei sind
|
Die Rente wird ab dem Rentenbeginn an
monatlich gezahlt, solange die versicherte Person lebt, mindestens aber bis zum
Ende der Rentengarantiezeit. Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn,
wird das vorhandene Deckungskapital ausgezahlt. Bei Rentenbeginn ist eine
Teilkapitalauszahlung bis zu 30 % des zur Verfügung stehenden Kapitals möglich.
.
Steuerliche Behandlung
Die Auszahlungen aus dem geförderten Kapital
in der Altersphase unterliegen als sonstige Einkünfte der nachgelagerten
Besteuerung, unabhängig davon, ob die Leistungen aus Beiträgen, Zulagen oder
erwirtschafteten Erträge/Wertsteigerungen stammen.
Hinweis: Alle Angaben sind allgemein
gehalten und ersetzen keine individuelle (auf den persönlichen Bedarf
zugeschnittene professionelle) Beratung durch FBS!
|
www.Finanzberatung&Service.de |
|