Rentenversicherung nach dem Altersvermögensgesetz – Riester Rente

Für wen ist das wichtig?

Grundsätzlich erhält jeder die staatliche Förderung der Riester - Rente, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Im Einzelnen sieht das so aus:

 Anspruch haben:

Keinen Anspruch haben:

  • Arbeitnehmer und Auszubildende
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Bestimmte Selbstständige (z. B. Handwerker), wenn sie sozialversicherungspflichtig sind
  • Bezieher von Arbeitslosengeld II
  • Personen in der Zeit, für die Kindererziehungszeiten anzurechnen sind (drei Jahre je Kind)
  • Pflegepersonen und geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Pflichtversicherte der Altersversicherung der Landwirte
  • Empfänger von Besoldung und Amtsbezügen wie Beamte, Richter, Soldaten und Minister
  • Beschäftigte, die wie Beamte behandelt werden, z. B. von Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Lehrer und Erzieher an nicht öffentlichen Schulen
  • Ehepartner, deren Partner zu dem begünstigten
  • Selbstständige, sofern sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Beschäftigte, die noch in einer Zusatzversicherung pflichtversichert sind, welche die Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgleicht
  • Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind
  • Rentner
  • Geringfügig Beschäftigte, die versicherungsfrei sind

Die Rente wird ab dem Rentenbeginn an monatlich gezahlt, solange die versicherte Person lebt, mindestens aber bis zum Ende der Rentengarantiezeit. Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, wird das vorhandene Deckungskapital ausgezahlt. Bei Rentenbeginn ist eine Teilkapitalauszahlung bis zu 30 % des zur Verfügung stehenden Kapitals möglich. .

Steuerliche Behandlung

Die Auszahlungen aus dem geförderten Kapital in der Altersphase unterliegen als sonstige Einkünfte der nachgelagerten Besteuerung, unabhängig davon, ob die Leistungen aus Beiträgen, Zulagen oder  erwirtschafteten Erträge/Wertsteigerungen stammen.

 

Hinweis:  Alle Angaben sind allgemein gehalten und ersetzen keine individuelle (auf den persönlichen Bedarf zugeschnittene professionelle) Beratung durch FBS!

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