Versicherungsvermittler und Kunden meinen, dass nach dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung die Arbeit getan ist. Doch die BU-Versicherung sollte ein Produkt sein, das einen das komplette Arbeitsleben begleitet, betont der Versicherungsmakler Tobias Bierl in diesem Gastbeitrag.
Ist die Medikamenteneinnahme durch eine Grunderkrankung bedingt und beeinflusst diese die Unfallfolgen, darf die Leistung aus einer Unfallversicherung um den Mitwirkungsanteil von Krankheiten und Gebrechen gekürzt werden. Eine unmittelbare Mitwirkung ist dafür nicht erforderlich.
Laut einer Untersuchung von Franke und Bornberg nimmt die Zahl der Leistungsfälle in der Grundfähigkeitsversicherung allmählich zu. Zugleich sieht das Analysehaus einen hohen Aufklärungsbedarf bei Kunden, was die Leistungsvoraussetzungen angeht. Gefragt sei umfassende Beratung vor Vertragsabschluss.