Der GDV hat ein Konzept vorgelegt, wie Gebäude in Deutschland flächendeckend gegen Naturgefahren versichert werden können. Mit „Elementar Re“ könnten auch Wohngebäude in Hochrisikogebieten bezahlbaren Elementarschutz erhalten. Eine Versicherungspflicht lehnt der GDV weiterhin ab.
Bei der Grundrente wird das Einkommen des Ehepartners im Gegensatz zu Partnern in nichtehelichen Lebensgemeinschaften angerechnet. Das Bundessozialgericht hat bestätigt, dass diese Regelung rechtmäßig und verfassungsrechtlich unbedenklich ist.
Eine einmal anerkannte Berufsunfähigkeit darf vom Versicherer nur zurückgenommen werden, wenn eine deutliche gesundheitliche Besserung objektiv nachgewiesen wird. Die Beweislast liegt allein beim Versicherer, wie das OLG Frankfurt im Fall eines Steinmetzmeisters bestätigte.