Ein innerstädtischer Unfall beim Wechsel von der rechten auf die linke Spur führte zur Frage der Haftungsverteilung. Das OLG Hamm stellt klar, dass die Haftung in solchen Konstellationen regelmäßig nur den Spurwechsler trifft. Ein Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden greift nicht.
Die Bafin verzeichnete erneut deutlich mehr Beschwerden von Verbrauchern. Besonders Kfz- und Krankenversicherungen treiben die Eingaben im Versicherungsbereich. Die Aufsicht will Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen und den kollektiven Verbraucherschutz schärfen.
Home-Office bleibt rechtlich ein spannendes Terrain für die gesetzliche Unfallversicherung. Das Sozialgericht Hamburg hatte jetzt zu klären, ob ein Sturz auf der heimischen Treppe nach Feierabend noch im Zusammenhang mit der Arbeit steht oder bereits der privaten Sphäre zuzurechnen ist.