Die Produktqualität in der Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich weiter verbessert, wie eine aktuelle Analyse zu den Marktstandards ergibt, die die infinma kürzlich veröffentlicht hat. Zwei Anbieter können die Marktstandards mindestens neunmal übertreffen und somit Gold holen.
Ein BU-Versicherungsvertrag ist langfristig angelegt. Doch nicht immer bleibt er „unangetastet“ bestehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Versicherer den Vertrag anfechten. Was dabei zu beachten ist, erläutert Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke in seiner BU-Kolumne.
Die Schadenbilanz der Versicherer bei Naturgefahren fällt zur Jahresmitte 2026 vergleichsweise glimpflich aus. Vor allem fehlende größere Winterstürme haben dazu beigetragen. Der GDV spricht von Glück: Entwarnung sei angesichts des Klimawandels nicht angebracht.