Eine Sparkasse unterbreitet ihren Riester-Kunden für die Auszahlungsphase ein Rentenangebot und verlangt dafür Abschluss- und Vermittlungskosten. Verbraucherschützer sehen darin eine unzulässige Klausel und klagten bis vor den BGH. Zu Recht, wie die Richter nun entschieden haben.
24 Jahre lang blieben die geltenden Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage unangetastet. Doch nun kommt die erforderliche Gesetzesänderung und die Grenzen werden mehr als verdoppelt. Schätzungen zufolge werden Millionen Menschen davon profitieren.
Im Oktober hatten die Baufinanzierungszinsen noch ein Zwölfjahreshoch erklommen, in den vergangenen Wochen waren sie rückläufig. Für die kommenden Wochen erwartet Michael Neumann, Vorstandsvorsitzender des Finanzdienstleisters Dr. Klein, eine Seitwärtsbewegung.