Arbeitnehmer erwerben durch eine langjährige Home-Office-Praxis keinen automatischen Anspruch auf mobiles Arbeiten. Schränkt der Arbeitgeber Home-Office jedoch ein, sollte er nachvollziehbar begründen, warum mehr Präsenz erforderlich ist. Fehlt dies, kann die Weisung unwirksam sein.
Nach einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Straftaten kann die Rechtsschutzversicherung gezahlte Strafverteidigerkosten komplett zurückfordern. Das OLG Hamm hat dies kürzlich bestätigt. In dem Fall musste ein ehemaliger Geschäftsführer nach einem Schuldspruch über 279.000 Euro erstatten.
Auch kleinste Beträge können den Weg bis vor den BGH finden: In zwei Verfahren ging es um 1,35 Euro und 1,61 Euro. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Kosten für Schufa-Bonitätsauskünfte als Verzugsschaden ersatzfähig sind. Der BGH verneinte dies.