Manchmal lassen sich Unternehmen einiges einfallen, um ihre Kunden zu halten. So auch eine Krankenkasse, die wechselwilligen Versicherten geldwerte Geschenke versprach. Dagegen wendete sich die konkurrierende Krankenkasse und bekam zumindest vorerst vor Gericht recht.
Bei der Vererbung eines Familienheims kann die Steuerbefreiung weiter reichen als bis zum Wohnhaus. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Garten- und Wegeflächen dazugehören können. Entscheidend ist die Einordnung als wirtschaftliche Einheit.
Der Jahresbericht der Ombudsstelle für Investmentfonds zeigt, mit welchen Beschwerden sich Verbraucher zu ihren Riester-Fondssparplänen an die Schlichtungsstelle wandten. Besonders häufig ging es um die Auszahlungsphase. Insgesamt blieb die Zahl der Beschwerden jedoch niedrig.