Nach einem Totalschaden entschied sich ein Unfallgeschädigter für einen teureren Neuwagen und verlangte Nutzungsausfall für die lange Lieferzeit. Das LG Regensburg begrenzte den Anspruch zwar, stellte aber zugleich eine relevante Verzögerung bei der Schadenregulierung durch den Versicherer fest.
Ein Hubschrauber brachte eine verletzte Urlauberin nach einem Unfall in Österreich ins Krankenhaus. Die Kosten von rund 6.200 Euro wollte sie von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen. Das Hessische Landessozialgericht entschied nun, dass die Krankenkasse dafür nicht aufkommen muss.
Was genau unter „Nachsorge“ in einer Tier-OP-Versicherung zu verstehen ist und wie lange der Versicherungsschutz dafür gilt, ist nicht immer eindeutig. Mit dieser Frage befasste sich die Versicherungsombudsfrau und zeigte anhand eines Beschwerdefalls auf, wo die Grenzen liegen.