Unfälle mit E-Scootern führen oft zu Streit über die Haftung, insbesondere wenn Fahrer nicht ermittelt werden können. Künftig soll stärker der Halter in die Verantwortung rücken. Die Politik will die Regeln nachschärfen, damit Geschädigte schneller zu ihrem Recht kommen.
Wenn im Hang der Boden langsam über einen gewissen Zeitraum nachgibt, entspricht dies nicht einem Erdrutsch im Sinne der Wohngebäudeversicherung. Auch sichtbare Risse genügen nicht den Versicherungsbedingungen. Allerdings ist die Auslegung der Klauseln umstritten.
Ein vorgetäuschtes Liebesverhältnis und ein Darlehen über 20.000 Euro werfen die Frage auf, ob der Rechtsschutzversicherer für die Durchsetzung der Rückforderung aufkommen muss. Handelt es sich um einen klassischen Risikoausschluss oder um eine mögliche betrügerische Schädigung?