Wer sein Auto an einer ungünstigen Stelle abstellt, kann im Schadenfall mitverantwortlich sein. Ein Gerichtsurteil zeigt: Eine Pkw-Halterin, die falsch geparkt hatte, musste 20% Mitschuld tragen, sodass der Kfz-Versicherer der Unfallverursacherin nicht voll zahlen musste.
Fast täglich berichten die einschlägigen Informationsdienste der Branche über Umfrageergebnisse, Produkttests und Ähnliches mehr. Fraglich ist, ob und welche dieser Informationen den Makler bei seiner Auswahl unterstützen. AssCompact Kolumnist Hans-Ludger Sandkühler ordnet die Kriterien ein.
Ein Versicherer hat eine Klausel zu einem kapitalmarktabhängigen Stornoabzug im Falle einer Kündigung einer Renten- oder Lebensversicherung im Vertrag stehen. Verbraucherschützer klagten dagegen wegen angeblicher Intransparenz. Der Fall ging bis zum BGH.